G-TSM/24 Tischler-/Schreiner-Maschinenlehrgang

Inhalt

Der Lehrgang G-TSM/24 bildet den Einstieg in die überbetriebliche berufliche Grundausbildung im Tischlerhandwerk. Hier erwerben die Auszubildenden grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Holz und Werkzeugen. Im Mittelpunkt stehen das Anfertigen einfacher Werkstücke, das Verstehen von Werkstoff- und Verbindungstechniken sowie die Vermittlung von Arbeitssicherheit und Sorgfalt im handwerklichen Arbeiten. Der Kurs schafft damit eine solide Basis für die weitere Ausbildung im Betrieb und für die folgenden Lehrgänge TSM1/24 und TSM2/24.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Lehrgang G-TSM/24 im Rahmen der überbetrieblichen beruflichen Grundbildung im Tischlerhandwerk gelten bestimmte Voraussetzungen. Teilnehmende müssen ein aktives Ausbildungsverhältnis im Tischlerhandwerk haben und sich im ersten Lehrjahr ihrer Ausbildung befinden. Zudem ist die vorgegebene Reihenfolge der Lehrgänge einzuhalten. Der Lehrgang G-TSM/24 bildet dabei den Einstieg und muss vor den darauf aufbauenden Kursen TSM1/24 und TSM2/24 absolviert werden. Eine Teilnahme an den Folgelehrgängen ist nur möglich, wenn die vorherigen Module erfolgreich abgeschlossen wurden.

Hinweise zur Förderung

Die Lehrgangsgebühren betragen 673,00 €. Für förderfähige Auszubildende betragen die Kosten nach Abzug der Landeszuschüsse sowie eines Zuschusses von Seiten der Berufsgenossenschaft Holz und Metall 421,00 € Euro. Für Innungsbetriebe ermäßigen sich die von Ihnen zu tragenden Kosten um weitere 40 Euro auf 381,00 € Euro. Für die Förderung von überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) durch Bund und Land Hessen gelten bestimmte Voraussetzungen. Der Ausbildungsbetrieb muss über eine gültige Betriebsnummer der Handwerkskammer (HWK) verfügen. Zudem muss der Ausbildungsvertrag des Lehrlings in der Lehrlingsrolle eingetragen sein. Der Auszubildende ist nur dann förderberechtigt, wenn er an mindestens 80 Prozent des Lehrgangs teilgenommen hat. Der Fördermittelgeber toleriert höchstens einen entschuldigten Fehltag pro Lehrgangswoche, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Trauerfall oder einem Gerichtstermin. Ab dem zweiten Fehltag oder bei wiederholtem Zuspätkommen beziehungsweise vorzeitigem Verlassen des Unterrichts entfällt die Förderfähigkeit des Lehrgangs.

Downloads

An dieser Stelle finden Sie weitere Informationen und Downloads sowie Förderanträge etc.

Merkblatt (application/pdf, 165 KB) Unterweisungsplan G-TSM/24 (application/pdf, 98 KB) Anreise - Förderfähigkeit (application/pdf, 48 KB)

Termine

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