Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen
Inhaltsübersicht
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss/Anmeldung
- Zulassungsvoraussetzungen
- Durchführung
- Pflichten des Teilnehmers
- Nutzungsrechte
- Stornierung von Seminaren und Lehrgängen durch den/die Teilnehmer/in
- Kündigung
- Terminabsage und Änderung des Umfangs der Bildungsmaßnahme durch die Veranstalterin
- Zahlungsbedingungen/Vergütung
- Haftung
- Höhere Gewalt
- Online-Veranstaltungen
- Datenschutz
- Widerrufsbelehrung für Verbraucher
- Unterkunft
- Streitschlichtung
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung von Seminaren, Lehrgängen und sonstigen Schulungs- und sonstigen Bildungsleistungen wie allgemeine, überbetriebliche und berufsbegleitende Seminare, Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen - im Weiteren als „Bildungsleistung“ bezeichnet - die von der Holzfachschule gGmbH – nachfolgend „Veranstalterin“ - erbracht werden.
Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des/r Vertragspartners/in finden keine Anwendung und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen die Veranstalterin nicht ausdrücklich widerspricht.
Vertragsschluss/Anmeldung
Die auf der Internetseite der Veranstalterin veröffentlichten Bildungsangebote und Preise stellen zunächst ein unverbindliches Angebot seitens der Veranstalterin dar.
- Ihre Anmeldung schicken Sie in Textform auf dem ausgefüllten Anmeldeschein per Post, per Fax oder noch einfacher per Email zu. Damit ist Ihre Anmeldung verbindlich.
Die Anmeldung kann auch digital über die Internetseite erfolgen. Das Formular ist dann in Textform oder über die Homepage an die Veranstalterin zu übersenden.
Erfolgt die Anmeldung online über die Homepage der Veranstalterin, kann die Anmeldung nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der/die Teilnehmer/in vorher durch Klicken einen Haken bei dem Punkt „AGB akzeptieren“ setzt und dadurch diese Vertragsbedingungen akzeptiert. Durch Abschicken der Anmeldung gibt der/die Teilnehmer/in einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Bildungsprogrammes der Veranstalterin ab.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet und schriftlich in Textform beantwortet.
- Der Vertrag kommt erst zustande, sobald die Veranstalterin die Anmeldung in Textform bestätigt, einschließlich einer Bestätigung auf elektronischem Wege.
- Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 2.2.
- Die Veranstalterin ist bestrebt, die Verfügbarkeit der angezeigten Kurse sicherzustellen, kann aber nicht garantieren, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung sämtliche Kurse verfügbar sind. Sollte die Veranstalterin nicht in der Lage sein, die gewünschte Teilnahme zu erfüllen, kann die Veranstalterin diese ohne weitere Haftung ablehnen. In diesem Falle wird die Veranstalterin den/die Vertragspartner/in hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten.
Praxisnahe, fundierte Wissensvermittlung und der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern haben für die Veranstalterin Priorität; ein guter Grund dafür, bei einzelnen Bildungsleistungen die Teilnehmerzahlen der Lehrgänge zu begrenzen.
- Ein Anspruch auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Bildungsmaßnahmen der Veranstalterin stehen jedem Interessenten offen, der über die für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsleistung gefordert werden. Für das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen ist allein der Interessent bzw. Teilnehmer verantwortlich.
Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der/die Teilnehmer/in die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der/die Teilnehmer/in auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht die Veranstalterin von ihrem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der/die Teilnehmer/in auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Seminargebühren verpflichtet.
Durchführung
Die Bildungsleistung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Daneben ist die Veranstalterin berechtigt, die Methode und die Art der Leistungserbringung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
Der Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Dozenten und Referenten, durch die Veranstalterin zur Leistungserbringung bedarf keiner Zustimmung des/r Teilnehmers/in
Die Veranstalterin behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
Pflichten des Teilnehmers
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten der Veranstalterin und ihrer Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsleistung teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsleistung entgegenstehen könnte.
Nutzungsrechte
Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen, soweit nachträglich nichts Gegenteiliges vereinbart wird.
Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der von der Veranstalterin entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Methoden, stehen allein der Veranstalterin die ausschließlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu.
Seminarunterlagen, die den Teilnehmern/innen ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz der Teilnehmer/innen über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, räumt die Veranstalterin den Teilnehmern/innen an den Arbeitsergebnissen das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland, zeitlich auf die Laufzeit der Bildungsleistung beschränkte Nutzungsrecht ein. Gleiches gilt für die im Rahmen der Vertragserfüllung bereitzustellenden Leistungen, an denen die Veranstalterin ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.
Eine Nutzung der zugunsten des Veranstalters geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf ausschließlich mit einer erforderlichen Nutzungsberechtigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall beim Veranstalter abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertraglich vorgegeben ist.
Stornierung von Seminaren und Lehrgängen durch den/die Teilnehmer/in
Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnehmergebühr.
Nach erfolgter Anmeldung ist ein Rücktritt nur unter den nachstehenden Bedingungen möglich:
Wenn Sie eine Ersatzperson stellen, sind Sie von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsleistung noch nicht begonnen wurde und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des/r Teilnehmers/in haben Vorrang.
Falls keine Ersatzperson benannt wird, müssen wir eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der schriftlichen Abmeldung (Eingang bei der Veranstalterin) und der Höhe der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr sowie die Dauer der Maßnahme.
- Für Lehrgangsmaßnahmen mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten gilt:
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch eine Gebühr zu zahlen.
- Bei Rücktritt vom 13. bis 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% der Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen.
- Bei Rücktritt nach dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung ist die gesamte Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr zu zahlen.
In jedem Fall hat die Rücktrittserklärung in Textform zu erfolgen. Dem/r Teilnehmer/in steht der Nachweis offen, dass der Veranstalterin aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Kündigung
Bei Bildungsleistungen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit Beendigung der Bildungsleistung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
Die ordentliche Kündigung ist jeder Partei nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von Teilnehmern von der Bildungsleistung gilt in keinem Falle als Kündigung.
Den Vertragsparteien verbleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung, soweit ein besonderer Kündigungsgrund vorliegt. Die Kündigung hat schriftlich unter Angabe des Grundes zur außerordentlichen Kündigung zu erfolgen.
Als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch die Veranstalterin gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsleistung durch den/die Teilnehmer/in, sein/ihr wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.
Die Kündigung des/r Teilnehmers/in hat gegenüber dem Organisationsbereich der Veranstalterin zu erfolgen, der die Anmeldung der Teilnahme bestätigt hat. Bedienstete der Veranstalterin, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
Im Falle der Kündigung werden die Lehrgangsgebühren anteilig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet.
Anträge auf Rückerstattung bedürfen der Schriftform. Lernmittel- und Nebenkosten können nicht erstattet werden. Für die Bearbeitung der Kündigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Terminabsage und Änderung des Umfangs der Bildungsmaßnahme durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Die betroffenen Teilnehmer/innen werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Abweichungen um bis zu 10 % zum vereinbarten Umfang der Bildungsmaßnahme stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.
Zahlungsbedingungen/Vergütung
Der/die Teilnehmer/in hat die Kosten der Bildungsleistung unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Landratsamt, Arbeitgeber) spätestens bis zu den in der Rechnung genannten Terminen zu zahlen. Ratenzahlung ist aufgrund individueller Vereinbarung möglich.
Das Entgelt der Bildungsleistung wird sofort nach Vertragsabschluss, spätestens mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto der Veranstalterin.
Ist der/die Teilnehmer/in mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.
Haftung
Die Haftung der Veranstalterin auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die 3-fache Höhe der jeweiligen Teilnahmegebühr beschränkt.
Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht oder für deren Erfüllung der Veranstalter eine Garantie übernommen hat oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz.
Ein Anspruch auf Schadensersatz ist für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, die für die Erfüllung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war, soweit keiner der in Ziffer 12.2 genannten Fälle gegeben ist.
Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter/innen und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des/r angemeldeten Teilnehmers/in auf Durchführung der Bildungsleistung. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt die andere Partei zu benachrichtigen. Darüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten. Erfüllungsort/Gerichtsstand/ Nebenabreden/Schriftform
Online-Veranstaltungen
Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung werden von der Veranstalterin rechtzeitig zugesendet. Spätestens einen Tag vor der Online-Veranstaltung erhalten der/die Teilnehmer/in einen Zugangslink.
Der/die Teilnehmer/in stellt die Voraussetzungen für den Internetzugang in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die technischen Mindestvoraussetzungen für eine Teilnahme an der Online-Veranstaltung zur Verfügung stehen.
Technische Widrigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung bei der Teilnahme bei der Online-Veranstaltung führen, berechtigen den/die Teilnehmer/in nicht dazu, eine Rückerstattung zu verlangen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen, es sei denn, die Ursache der technischen Widrigkeiten ist dem Verantwortungsbereich der Veranstalter/in zuzurechnen.
Datenschutz
Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für eigene Marketingzwecke.
Geschäftliche Kontaktdaten werden von der Veranstalterin für Marketingzwecke für den postalischen Versand von Prospekten, Programmen und Seminarinformationen der Veranstalterin genutzt.
Der/die Teilnehmer/in kann der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung der Veranstalter postalisch oder per E-Mail an info@holzfachschule.de widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen.
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Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Holzfachschule Bad Wildungen gGmbH geschlossen werden.
Widerrufsbelehrung (Endverbraucher)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Holzfachschule Bad Wildungen gGmbH, Auf der Roten Erde 9, 34537 Bad Wildungen, Fax 05621 7919 88, info@holzfachschule.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat die Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten oder die Erbringung von Dienstleistungen, sofern wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Erfüllung des Vertrages beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung zu dem Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht in Bezug auf die digitalen Inhalte und die Dienstleistung verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Unterkunft
Die Buchung und ggf. Stornierung einer Unterkunft ist grundsätzlich von dem/r Teilnehmer/in selbst vorzunehmen, soweit diese nicht vom Leistungsumfang des angebotenen Seminars umfasst ist. Anderenfalls sind die Kosten für Übernachtung sowie der Verpflegung in den Teilnahmegebühren nicht enthalten.
Streitschlichtung
Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitgestellt. Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbrauchschlichtungsstelle ist die Veranstalterin weder bereit noch verpflichtet.