G-TI 1-3/24 Grundlehrgang Tischler

Inhalt

Der G-TI 1-3/24 Lehrgang ist der erste überbetriebliche Kurs für angehende Tischlerinnen und Tischler im 1. Ausbildungsjahr. Hier lernen die Auszubildenden die Grundlagen der Holzverarbeitung, den sicheren Umgang mit Handwerkzeugen sowie das Lesen und Umsetzen technischer Zeichnungen. Neben der praktischen Arbeit stehen auch Arbeitssicherheit, Werkstattorganisation und nachhaltiger Materialeinsatz im Mittelpunkt. Der Kurs vermittelt die Basisfertigkeiten und das Fundament für die weitere Ausbildung im Tischlerhandwerk.

Voraussetzungen

Die Teilnahme am Lehrgang G-TI 1-3/24 Überbetriebliche Grundbildung im Tischlerhandwerk setzt einen gültigen und aktuell bestehenden Ausbildungsvertrag im Tischlerhandwerk voraus. Der Lehrgang richtet sich ausschließlich an Auszubildende im ersten Lehrjahr und stellt den ersten überbetrieblichen Kurs innerhalb der beruflichen Grundbildung angehender Tischlerinnen und Tischler dar. Er bildet damit den Einstieg in die praktische Ausbildung und legt die Grundlage für alle weiteren Lehrgänge.

Hinweise zur Förderung

Die Lehrgangsgebühren betragen 1.317.00 €. Für förderfähige Auszubildende betragen nach Abzug der Landeszuschüsse die Gebühren noch insgesamt 975.00 Euro. Für Mitgliedsbetriebe ermäßigen sich die von Ihnen zu tragenden Kosten um weitere 120 Euro pro Woche auf 855,00 Euro Gesamtbetrag. Für die Förderung von überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) durch Bund und Land Hessen gelten bestimmte Voraussetzungen. Der Ausbildungsbetrieb muss über eine gültige Betriebsnummer der Handwerkskammer (HWK) verfügen. Zudem muss der Ausbildungsvertrag des Lehrlings in der Lehrlingsrolle eingetragen sein. Der Auszubildende ist nur dann förderberechtigt, wenn er an mindestens 80 Prozent des Lehrgangs teilgenommen hat. Der Fördermittelgeber toleriert höchstens einen entschuldigten Fehltag pro Lehrgangswoche, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Trauerfall oder einem Gerichtstermin. Ab dem zweiten Fehltag oder bei wiederholtem Zuspätkommen beziehungsweise vorzeitigem Verlassen des Unterrichts entfällt die Förderfähigkeit des Lehrgangs.

Termine

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